8. Mai 1944, Mannheim.
Emil Behr an Hedwig und Werner Behr
zur Abbildung wechseln zur Transkription wechselnA5, zwei Seiten liniertes Papier
In Handschrift in schwarzer Tinte mit Flecken, rechts außen gelocht
8.5.44
Meine Lieben
Eben wurde mir ein Schutzhaftbefehl zur Unterschrift vorgelegt. Der Befehl ist von der Geh. Staatspolizei (Staatspolizeiamt) Berlin S.W. 11 ausgestellt. Es stehen meine
Personalien darauf und unten:,wird in Schutzhaft genommen.
Gründe: (Gedruckt) Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er (Maschinenschrift) entgegen der ihm erteilten Unterweisung Klage gegen die R.V. angestrengt hat und damit zu erkennen gibt, dass er nicht gewillt ist, behördliche Anordnungen zu befolgen und sich den für die Juden bestehenden Verhältnisse einzuordnen. Unterschrift. ausgestellt 30/4.44Meine Lieben, was hat das zu bedeuten, ich bin vollständig fertig, ist das der Befehl (Seitenende) (neue Seite) zum K.Z. Erkundigt Euch sofort was für ein Verwandtniss er hat. Der lb. Werner soll sofort nach Karlsruhe fahren, vorher soll Herrmann mit Herr Inspektor Gerst reden und fragen ob ich fort muhs. Lb. Hedwig ich muhs dich sprechen, wenn es soweit ist, ich muhs mich doch von Euch verabschieden, bitte doch darum dahs du mich sprechen kannst. Schreibet mir doch gleich, was ihr davon denkt. Liebe Hedwig ich habe immer gesagt dahs die Gründe das wichtigste ist die R.V. hat ihre Klage, trotzdem sie falsch ist, nicht zurückgenomen, und ich muhs jetzt büsen. Die lb. Paula soll zu Herrn Haas gehen und fragen, lb. Heinrich soll vielleicht nach Berlin nochmal. Ich weis nicht mehr was ich schreibe. Der Befehl ist ausgestellt von Herrn Dr. Kaltenbrunner und beglaubigt: einem Herrn Schmitz, Krim. O.Sekr und abgestempelt glaube ich von Karlsruhe.
Schreibet gleich
Es küst euch innig Euer unglücklicher
Vater