21. Februar 1949, Karlsruhe
Emil Behr an General Lucius D. Clay, Gouverneur
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Auf Schreibmaschine getippt 4 Seiten Din A 4, links oben Abdruck von Klammer, Durchschlagspapier, sehr dünn
Emil Behr, 21.Februar 1949
Karlsruhe-Durlach
Bergwaldstr. 17
Tel.: 598
Herrn
General Lucius D. Clay
Hauptquartier der US-Armee,
Frankfurt / Main
Sehr geehrter Herr General !
Ihre sehr bemerkenswerte Äusserung in der Pressekonferenz vom15.2.1949
in Frankfurt am Main über antisemitische Bemerkungen ermutigt mich,
Ihnen meinen eigenen Fall vorzutragen. Ich bin als Volljude am 27.Juni
1900 in Leimersheim(Pfalz) geboren, gelernter Schlosser und war
während des Dritten Reiches als Häftlinge in den Konzentrationslagern
Dachau, Auschwitz, Mauthausen und Gusen. Ich trage die
Vergasungs-Nummer 188532. Im Jahre 1946 wohnte ich in Durlach,
Steinlesweg Nr. 2 und hatte 5 Zimmer, 1 Küche und 1 Mansarde inne.
Obwohl meine Sache für mich recht tragisch ist, will ich bestrebt
sein, mich möglichst kurz zu fassen. Gegen Mitte Dezember 1946 erhielt
ich die Nachricht, daß meine Wohnung am 15.Dezember mittags um 12 Uhr
zugunsten der amerikanischen Einheit FIAT zu räumen sei. Durch
verschiedene Rückfragen bei allen möglichen Stellen wurde ich zuletzt
an Herrn Major Davis bei der FIAT verwiesen. Am 14. oder 15. Dezember
gegen halb zwölf Uhr sprach ich bei diesem Herrn vor und gab alle
möglichen Auskünf-te über meine Person und die Lage des Falles. Leider
hatte sich der Herr Major vorher stets verleugnen lassen. Ich erlaubte
mir, auf die Anordnung des Herrn General Mc. Narney hinzuweisen,
wonach ichals politisch und rassisch Verfolgter erst auszuzihen habe,
wenn mir eine gleichwertige Wohnung nachgewiesen wird, und daß mir das
Recht zustehen würde, meine Möbel und Einrichtungsgegenstände
mitzunehmen.
Am 23.Dezember wurde mir eine Wohnung zugeteilt, die einem Juden oder
Mischling gehörte, der aber nicht auszog. Ich bitte zu beachten, daß
man rassisch Verfolgte ihrer Wohnung berauben wollte,
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während es in Durlach genug Wohnungen von Aktivisten der Partei gab.
Am ersten Weihnachtsfeiertag kam Herr Major Davis und erklärte mir,
daß ich in die Bergwaldstraße 7 einziehen könne. Auf mein Ersuchen gab
er mir eine Bescheinigung, die mich berechtigte, meine Möbel
mitzunehmen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag mittags um 12 Uhr kam ein
anderer Major und erklärte mir, daß ich innerhalb einer Stunde meine
Wohnung räumen müsse. Auf meinen Einwand, daß dies nicht möglich sei,
erklärte er mir, das hätte damit nichts zu tun, ich müsse raus, Ich
habe daraufhin meine Wäsche und Kleider am zweiten Weihnachtsfeiertag
mit dem Handwagen in die mir zuge- wiesene Wohnung verbracht. Ich
bestellte sofort einen Spediteur, der tags drauf morgens um 6 Uhr kam.
Als ich einen Möbelwagen geladen und abtransport hatte, und der zweite
Möbelwagen voll beladen war, erschien der tags zuvor dagewesene Major
und schrie mich heftig an, inbesondere, wie ich dazu käme, meine Möbel
aus der Wohnung herauszunehmen. Darauf zeigte ich ihm die
Bescheinigung des Herrn Major Davis, die dieser eigenhändig
unterschrieben hatte, wonach ich meine Möbel herausnehmen dürfe. Der
Herr Major behielt die Bescheinigung und holte Herrn Major Davis. Herr
Major Davis nahm die Bescheinigung an sich und erklärte, daß die Möbel
wieder in das Haus zurückgebracht werden müßten und fragte mich, wie
ich dazu käme, die Möbel mitzunehmen. Ich wies auf seine Bescheinigung
hin, die er nochmals anschaute und stillschweigend in die Tasche
steckte. Nach eine Diskusion, bei der ich erklärte daß ich wohl der
einzigste Mensch in Baden sei, der die Vergasungsnummer auf dem Arm
trüge, und daß man mit mir nicht so verfahren könne, erklärte er mir,
er verstände, daß ich aufgeregt sei, aber nach einer Minute, dann sei
er auch aufgeregt und schlüge mich nieder. Nachdem meine Nerven in den
Konzentrationslagern stark ge-litten haben und ich in Anbetracht des
krassen Falles war ich natürlich sehr aufgeregt. Nach diesem Vorfall
liess ich Herrn Major Davis stehen und sagte, daß ich den Möbelwagen
nicht ausladen werde, er könne tun und lassen, was er wolle und ging
in meine neue Wohnung. Gegen Abend kamen nochmal zwei Amerikaner von
der Fiat und wollten die schon in die neue Wohnung verbrachten Möbel
wieder zurückneh-men, unter anderem auch Teppiche und Radio, was ich
aber strikte verweigerte und erklärte, daß ich lieber das ganze Zeug
in Brand
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stecken werde, als zurückzugeben. Darauf habe ich nichtsmehr von
dieser Angelegenheit gehört. Als ich nach einiger Zeit nach meinen
Möbeln gesehen habe, mußte ich feststellen, daß der größte Teil z.B.
Teile des Speisezimmers, wie Buffet, Ausziehtisch, 4 lederbezogene
Stühle, ein Spiegelschrank, zwei weiße Schränke, Schreibtisch und ein
Gasherd nicht mehr in meiner Wohnung waren. Über den Verbleib dieser
Gegenstände kann ich nichts aussagen. Meine neue Wohnung, Bergwaldstr.
7 gehört einem Parteimitglied namens Wihlhelm Bühler sen., der zu
seiner Tochter, Durlach Hengstplatz 3 umzog. Am 17. Oktober 1947
wurde mir von dem Rechtsanwalt Dr. G. Kämmerer, Durlach eine
Räumungsklage zugestellt. Es wurde behauptet, daß die Wohnung zu
meinen Gunsten gar nicht beschlagnahmt worden sei, auch wurden
menschliche Gründe in Bezug auf das Alter des Bühler angegeben. Diese
menschlichen Gründe mußte ich in den Konzentrationslagern leider
vermissen. Ich hatt große Mühe, die Räumung abzuwenden. Um einen neuen
Prozess zu vermeiden, und da die Möbel Herrn Bühler gehören, habe ich
am 15. Februar 1949 diese dem Eigentümer herausgegeben und sitze nun
seit diesem Tage in leeren Zimmer. Nachdem nun der größte Teil meiner
Möbel verschwunden ist, habe ich Ersatz beim Besatzungskostenamt in
Höhe von DM 8.042.00 verlangt, wobei ich die einzelnen Stücke einschl.
Preis angegeben habe.In seinem Schreiben vom 16. Februar 1949 teilt
das Besatzungskostenamt folgendes mit:
“Über die Behandlung und Vergütung der Mobiliar-Nutzungs-Entschädigung
liegt eine amerikanische Anordnung vor, in der genau das Verfahren,
sowie die Vergütungssätze festgelegt sind, Eine Vergütung ist uns
deshalb nur im Rahmen der amerikanischen Anordnung vom 11.13.1948, die
(hochgestellt) im Auftrag von General Clay vom
Stabschef-Generalleutnant Huebner – erlassen wurde und den deutschen
Dienststellen mit dem Vermerk: “Von den deutschen Dienststellen
einzuhaltendes Verfahren hinsichtlich der Mieten und der Verfügung
über beschlagnahmtes Eigentum“ übergeben wurde, möglich.“ Das
Besatzungskostenamt bietet mir mithin eine Mietvergütung für meine
Möbel an. Nachdem aber meine Möbel im Gegensatz zu den bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen der Militärregierung beschlagnahmt wurden,
und die Möbel verschwunden sind, habe ich Anspruch
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auf den vollen Schaden, der mir entstanden ist, und zwar zu
Wiederbeschaffungspreisen. Ich bin mir dessen bewußt, daß ich im
Interesse der Besatzung bei militärischen Belangen zurücktreten muß,
aber ich bitte den Herrn General zu prüfen, ob solche Belange
überhaupt vorlagen und ob nicht gewiss antisemitische Kräfte wirksam
waren. Für eine wohlwollende Behandlung meiner Sache wäre ich dem
Herrn General sehr dankbar, da für mich der Glaube an eine
Gerechtigkeit der demokratischen Regierungen davon abhängt.
Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst(Handschriftlich blau
Unterschrift Emil Behr)
NB. Ich gestatte mir, noch zu bemerken, daß meine Eltern
seit 1947 die amerikanischen Staatsangehörigkeit besitzen.
D.O.
In der obigen Sache habe ich mich im Laufe der Verhandlungen
an folgende Stellen gewandt und zwar leider ohne Erfolg:
- Military Community – Karlsruhe, Attn: Maj. MACCRADY
- Commanding General of the US-Occupational Forces
- General Mc. Narney, Frankfurt am Main
- Headquarter US Forces, Europan Theater
- Mr. Larry L. Wolff, Nürnberg, Justizpalast
- Jüdische Gemeinde, Karlsruhe
- Präsident des Landesbezirkes Baden, Amt für Wiedergutmachung
- Militärregierung Karlsruhe
- Städt. Wohnungsamt, Karlsruhe, Baumeisterstr. 2
- Dr. Arthur Strauss, Oberreg. Heidelberg, Unt. Neckargasse 1
- Adolf Rögner, München 2 BS, Schliessfach 34
- Besatzungskostenamt, Karlsruhe